Gutachten: Privatgutachten
Gutachter und Elektro-Sachverständiger
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechnik-Handwerk und Mitglied im Verein der vereidigten Sachverständigen des Elektro-Handwerks erstelle ich Gutachten für private Auftraggeber.
Privatgutachten
- Private Beweissicherung
- Private Gutachten
- Versicherungsgutachten
- Vorprozessuales Parteigutachten
- Innerprozessuales Parteigutachten
Als dem Gericht verpflichteter Gutachter konnte Christian Heinze schon häufig zur Aufklärung des Sachverhalts bei gerichtlichen Streitfällen durch Beurteilung von Schäden beitragen.
Bei einen Streit zwischen Privatpersonen kann ein Sachverständiger von den Parteien einberufen werden. Geht der Streitfall vor Gericht, fordert der Richter, evtl. nach Antrag einer der Parteien, meist selbst ein Sacherständigengutachten an.
Ein beliebter Streitfall tritt ein, wenn ein Auftraggeber der Ansicht ist der Auftragnehmer hat z. B. eine Elektroinstallation nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Hier kann die Privatperson ein Gutachten einberufen, um den Sachverhalt genau abzuklären. Es geht also oft um Fehler oder Mängel, die festgestellt werden sollen. Das Gutachten sorgt im besten Fall für die Privatperson dafür, dass eine Schadensregulierung vom Streitgegner vorgenommen wird.
Zudem ist es auch möglich, ein Privatgutachten als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung zu nutzen. Hierbei wurde das Gutachten zwar auf Geheiß einer Privatperson erstellt, jedoch kann es in der Streitfrage trotzdem als Basis dienen, sollte ein Gericht dazwischentreten. Zuletzt ist es möglich, mit dem Sachverständigen die jeweiligen Mängel zu begutachten und somit eine Mängelbeseitigung bei dem Streitgegner anzufordern oder zu vereinbaren. Dadurch kommt es in der Regel schneller zur Behebung des aufgetretenen Schadens.
VdS Sachverständiger
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