DGUV V3 Sicherheitsrüfung

ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel
VDE 0701/0702 , VDE 0100-600, VDE 0105-100/A1



Vorgeschriebene Elektrotechnische Prüfungen in Unternehmen:

ELEKTRO­PRÜ­FUNGEN nach DGUV Vorschrift 3

Elektrische Anlagen rechtssicher betreiben: Stichwort Unternehmerverantwortung

Der Untenehmer ist für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verantwortlich. 

Jedes Unternehmen, das elektrische Anlagen und Betriebsmittel besitzt, ist gem. BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3) dazu verpflichtet, diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen. 

Wir informieren Sie als Unternehmer und Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel über ihre Pflichten und Risiken, denn der Betrieb von Gebäuden und Anlagen unterliegt einer großen Zahl an Ver­ordnungen und Bestimmungen. Wir helfen Ihnen mit unserem Wissen über die rechtlichen Pflichten ein rechts­konformes Verhalten zu erreichen und Rechtsverletzungen zu vermeiden. Erfüllen Sie die DGUV V3-Auflagen, um Personen- und Brandunfälle zu vermeiden und sich rechtskonform zu verhalten. Wir unterstützen Sie dabei. 

Das Regelwerk der DGUV-V3 der Berufsgenossenschaften bzw. der Deutschen gesetzliche Unfallversicherung schreibt vor, Prüfungen für ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Geräte durchzuführen.

Die technische Prüfgrundlage für diese Prüfungen ist dann die DIN VDE 0100-600 für die Erstprüfung nach Installation und die DIN VDE 0105-100(A1) als wiederkehrende Prüfung von ortsfesten Anlagen.

Die Prüffristen sind bei der wiederkehrenden Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Bei der Erstprüfung steht die Pflicht dieser Prüfung nach Errichtung schon in der DIN VDE 0100-600.

Bei den DGUV Vorschrift 3 Prüfungen wird unterschieden zwischen:

DGUV V3 - VDE 0100-600 

Erstprüfung ortsfester elektrischer Anlagen

nach (Wieder-) Inbetriebnahme

Ortsfeste elektrische Anlagen oder Betriebsmittel sind feststehende Anlagen, bzw. massiv und schwer zu transportieren. Zu ortsfesten elektrischen Anlagen zählen z. B. Klimaanlagen, Kühlschränke, Elektro-Herde, Wasserspender oder Durchlauferhitzer, Steckdosen, Leuchten, Leitungen, usw. 

DGUV V3 - VDE 0105-100/A1 

Wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen 

DGUV V3 wiederkehrende Prüfungen

Ortsfeste elektrische Anlagen müssen je nach Gefährdungsgrad wiederkehrend geprüft werden. Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung bestimmt die Prüfzyklen der Wiederholungsprüfungen.


DGUV V3 - VDE 0701/0702 

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind aufgrund ihrer Bestimmung auch während des Betriebes beweglich. Dabei sind sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen. Z B. handgeführte elektrische Werkzeuge, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, Notebooks, mobile Beamer, Stehlampen, Geräteanschlussleitungen oder Haushaltsgeräte. Im Grunde fällt hierunter alles, was einen Stecker hat.

Ortsfeste Elektrische Anlagen


ERSTPRÜFUNG

DGUV V3 -VDE 0100-600

Der Betreiber einer elektrischen Anlage muss sich (gemäß BetrSichV) davon überzeugen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert, mit den vertraglichen Festlegungen übereinstimmt, den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben aus Normen bezüglich der Sicherheit von Mensch und Umwelt entspricht und diese erfüllt (Erstprüfung).

Maßgeblich für die rechtskonforme Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind die Anforderungen der DIN VDE-Normen 0100-600 sowie 0105-100. 

Ortsfeste elektrische Anlagen sind z. B. Steckdosen, Kühlschränke, Herde, Durchlauferhitzer oder Klimaanlagen, also alles, was fest verbaut ist.


Beispiele für Bereiche, Arbeitsstätten und Branchen, für die eine DGUV-V3 Prüfung vorgeschrieben ist: 

  • Bürogebäude / Verwaltungsgebäude 
  • Industrieunternehmen und Produzierendes Gewerbe
  • für Schulen und öffentliche Einrichtungen
  • für Geschäftsräume, Kaufhäuser, Verkaufsräume
  • Hotels, Pensionen
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Bürogebäude oder Verwaltungsgebäude


Die Ergebnisse sind zu dokumentieren!

  • nach jeder Änderung oder Instandsetzung
  • vor einer Wiederinbetriebnahme 


Die Prüfung umfasst:

  • Besichtigung aller Teile der Anlage auf ordnungsgemäßen Zustand.
  • Erprobung d. h. vorwiegend Auslösen der Schutzeinrichtungen durch Betätigen der Prüftasten 
  • Messung von Netzspannung, Isolationswiderstand, Erdungswiderstand, Schutzleiter- bzw. Netzschleifenwiderstand und Auslösen der FI- Schutzeinrichtung.

WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN 

DGUV V3 - VDE 0105-100/A1

Elektrische Anlagen sind in angemessenen Zeiträumen durch Elektrofachkräfte wiederkehrend zu prüfen, so dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Diese Forderung gilt sowohl für den gewerblichen, den gemeindlichen und den privaten Bereich. 


Gefährdungsbeurteilung

Prüffristen, Prüfumfang und Prüfart werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
Das Intervall für die Prüfung kann seitens des Unternehmens bzw. durch die zertifizierte Prüfperson festgelegt werden, für die Einhaltung der Prüffristen ist der Unternehmer verantwortlich.


Ortsfeste Anlagen werden i. d. Regel alle 4 Jahre geprüft. Allerdings ist die Beurteilung der tatsächlichen vorhandenen Bedingungen in einem Betrieb maßgeblich für das Intervall der Prüfung. Die DGUV Vorschrift 3 gibt vor, dass das jeweilige Intervall der Prüfung ortsveränderlicher Geräte oder der Prüfung ortsfester Anlagen so gewählt werden soll, dass die maximale Fehlerquote von 2 % nicht überschritten wird. Diese Dokumentation der maximalen Fehlerquote dient als Nachweis des festgelegten Prüfungsintervalls. Maßgeblich ist, dass der Betreiber im Schadensfall das Intervall der Prüfung eingehalten hat und nachweisen kann, dass die Prüffristen richtig gewählt wurden. Allerdings ist das falsch gewählte Intervall zur Prüfung in einem Schadensfall nicht mit Unsicherheit oder Unwissenheit zu entschuldigen. Rechtlich kommt der richtigen Gefährdungsbeurteilung ein hoher Stellenwert zu.

Für ortsfeste Anlagen wird die 2 % Regel nicht angewendet. Diese Regel kommt aus der DGUV -V3 für ortsveränderliche Betriebsmitel. Prüffristen für ortsfeste Anlagen als Faustregel in DGUV alle 4 Jahre. Heute wird die Prüffrist nach stets nach Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Hinweis: Die fehlende Gefährdungsbeurteilung hat in einem Schadenfall erhebliche Konsequenzen. Bei Überschreitung vereinbarter Prüfintervalle wird der Betreiber für die Folgekosten des Schadens vollumfänglich haftbar gemacht.

Prüffristen DGUV V3 für ortsfeste elektrische Anlagen und ortsveränderliche elektrische Betriebsmitteln und elektrische Maschinen

Laut Gesetzgeber müssen Prüfzyklen elektrischer Anlagen und Geräte anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat dazu als Empfehlung die technische Richtlinie für Betriebssicherheit (TRBS 1201) herausgegeben.

Bei Maschinen muss die Gefährdungsbeurteilung bereits vor Inbetriebnahme durchgeführt und deren Ergebnisse dokumentiert werden.

Für rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen gibt es folgende Voraussetzungen:

  • Durchführung von fachkundigen Personen (Elektrofachkraft)
  • Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen
  • Erfassung aller Verletzungsrisiken und potenziellen Gesundheitsbelastungen, nicht nur der naheliegenden  
  • Einbeziehung der Mitarbeiter 
  • Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen und Überprüfung getroffener Maßnahmen.
  • Ausführliche Dokumentation

Quelle:  https://www.elektrofachkraft.de/pruefung/die-elektrosicherheit-in-der-gefaehrdungsbeurteilung

Fristen DGUV V3

Laut DGUV Vorschrift 3 müssen elektrische Betriebsmittel und Anlagen immer in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Die Prüfung ist zwingend rechtlich vorgeschrieben: 

  • nach der ersten Inbetriebnahme
  • nach einer Instandsetzung
  • nach einer Änderung
  • und in bestimmten Zeitabständen (Prüffristen) nach Gefährdungsbeurteilung


Prüfzyklus:

Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle vier Jahre geprüft. Ausnahmen stellen  risikobehaftete Anlagen dar, für die individuelle Intervalle festgelegt werden können. 

Wer darf prüfen?

Der Prüfer nach Betriebssicherheitsverordnung muss die Anforderungen an eine befähigte Person nach § 2 Absatz 7 der Betriebssicherheitsverordnung  erfüllen. Konkret geht das aus der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) hervor.

Im Gegensatz dazu muss der Prüfer für die durch den Versicherungsträger vorgeschriebenen Klauselprüfungen ein VdS anerkannter Sachverständiger sein, der seine Qualifikation regelmäßig nachweisen muß.

Was wird bei einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung geprüft?

Prüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Maschinen nach ArbSchG, BetSichV, TRBS, DIN VDE, DGUV Vorschrift 3 


Während der Betriebsmittelprüfung übernehmen wir gerne die Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Betriebsmittel. 

ORTSVERÄNDERLICHE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL 

NACH VDE 0701 und VDE 0702 

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebes bewegt werden können wie z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen.


Prüfzyklus: 

Als Faustregel gilt: ortsveränderliche Geräte /Betriebsmittel werden unter baustellenähnlichen Bedingungen jährlich und unter büroähnlichen Bedingungen zumeist alle 2 Jahre geprüft.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung wird allerdings eine Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der betriebs-individuellen Prüffrist verlangt.

Verstoß gegen BG Vorgabe ist eine Ordnungswiedrigkeit. Ein Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung, die als gesetzliche Vorgabe aufzufassen ist, kann schlimmstenfalls als Straftat angesehen werden!

Prüfung ortsveränderlicher Geräte

  • Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  • Messung Isolationswiderstand
  • Messung Schutzleiterwiderstand
  • Erprobung, Funktionsprüfung
  • Dokumentation


Die alte Norm DIN VDE 0701 - 0702 (VDE 0701-0702):2008-06 wurde in 2021 überarbeitet, in die beiden Normen VDE 0701 und VDE 0702 aufgeteilt:


✓ für die Prüfung nach Reparatur (VDE 0701)

✓ für die Wiederholungsprüfung (VDE 0702)


DGUV V3 / BGV A3 Prüfung als Voraussetzung für die VdS-Klauselprüfungen: 

Wiederkehrende Prüfungen für elektrische Anlagen gemäß gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben, die den Personenschutz in den Vordergrund stellen, sind Voraussetzung für die durch die Sachversicherer geforderten und aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung erforderlichen VdS-Prüfungen (SK3602 / Feuerklausel)

Aus diesem Grunde ist es effizient, DGUV V3 Prüfungen und SK3602 Klauselprüfungen zu kombinieren um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen. Wir machen Ihnen ein unverbindliches, kostenloses Angebot. 

Prüfnormen

DGUV V3 - DIN VDE 0100-600 

Erstprüfung ortsfester elektrischer Anlagen, Anlagenerstprüfung

VDE 0100-600


DGUV V3 - DIN VDE 0105-100/A1 

Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, Anlagenprüfung

VDE 0105-100/A1


DGUV V3 - DIN VDE 0701

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Reparatur ohne Wiederholungsprüfung

VDE 0701


DGUV V3 - DIN VDE 0702 

Wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel (Wiederholungsprüfung

VDE 0702



ASR A3.4/7 DIN VDE 0108-100 / EN 50172 

Wiederkehrende Prüfung Sicherheitsbeleuchtung: Not- , Sicherheits-, und Ersatzbeleuchtung nach ASR (technische Regeln für Arbeitsstätten)

VDE 0108-100 / EN 50172


DGUV V3 - DIN VDE 0544-4 DIN EN 60974-4

Wiederkehrende Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen

VDE 0544-4 / EN 60974


DGUV V3 DIN VDE 0113-1 DIN EN 60204-1

Wiederkehrende Prüfung von elektrischen Maschinen nach Maschinenrichtlinie 

VDE 0113-1 / EN 60204


DGUV V3 - DIN VDE 0751-1 / EN 62353

Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten - Prüfung von Pflegebetten

VDE 0751-1 / EN62353

Anforderung an einen Prüfer nach TRBS 1203

TRBS 1203

Ihre Vorteile

  • Kurzfristige Termine für DGUV und VDS-Prüfungen möglich 
  • Keine langen Wartezeiten
  • DGUV- Maschinen und VdS - Prüfungen aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen für elektrische Anlagen und Maschinen
  • rechtskonforme Dokumentation für Personen- und Sachschutzprüfungen
  • Kostenersparnis durch Synergieeffekte bei der parallelen Prüfung nach DGUV V3, VdS und EN 60 204-1
  • Zeitersparnis
  • neutrale Sicht verhindert Betriebsblindheit
  • Mittels Barcode können einmal in den Prüfplan aufgenommenen Geräte schnell und effizient für die nächste Prüfung eingelesen werden. Das spart Zeit und Geld. 


Kombi-Angebot:

VdS- + DGUV- + Maschinenprüfung aus einer Hand

durch VdS anerkannten Sachverständigenr (ES21718)

Nutzen Sie die Synergieeffekte!

Sie sparen Zeit, Geld und Nerven. Wir kümmern uns um die rechtzeitige Prüfung Ihrer Anlagen und die korrekte Dokumentation als Nachweis für Versicherer und Berufsgenossenschaft. 

Da sowohl die VdS-Klauselprüfung als auch die DGUV-Prüfungen regelmäßige Wiederholungen erfordern, bieten wir Ihnen alle Prüfungen im Wartungsvertrag an. 

Lassen Sie sich ein individuelles, kostenloses Angebot erstellen. 

Kostensparende Kombi-Prüfungen


Die Feuerklauselprüfung SK3602 nach VDE 2871 setzt die Prüfung von elektrischen Anlagen, Geräten und Maschinen nach ArbSchG, BetSichV, TRBS, DIN VDE, DGUV Vorschrift 3 voraus. Die Prüfverfahren, Methoden und Prüfgeräte beider Prüfungen sind sehr ähnlich, wenn auch die Dokumentation stark abweicht. Das bringt gewisse Synergieeffekte mit sich, weshalb sich eine Kombi-Prüfung von Personen- und Sachschutzprüfung (DGUV + VdS) anbietet. Noch mehr sparen können Sie, wenn die wiederkehrenden Prüfungen mit eingeschlossen werden.