VdS Blog
In dem Schaltschrank fehlt der Berührungsschutz an den Motorschutzschaltern. Beim bedienen bzw. quittieren der Motorschutzschalter besteht die Gefahr des unbeabsichtigten Berührens spannungsführender Teile (elektrischer Schlag), wie hier die nicht abgedeckten Anschlussschrauben oder der nicht isolierte in der Nähe liegende NH Trenner.
Die Forderung nach dem Berührungsschutz wird in der BGV -A3 , der heutigen DGUV v3 geregelt . Die Frist für die Umrüstung alter Schaltschränke ist 1999 abgelaufen. Leider findet man noch immer reichlich alte Schaltschränke , die noch nicht berührungssicher sind und damit eine ernste Gefahr für den Bediener oder die Elektrofachkraft darstellen.